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Dienstleister- und MCRE Global Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleister- und MCRE Global Allgemeine Geschäftsbedingungen

LUXURRE — PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN UND PERSONALVERMITTLUNGEN

1. Geltungsbereich
Wenn schriftlich gesondert beauftragt, kann MCRE Global Einführungen vermitteln, die persönliche Assistenten, Privatköche, Chauffeure, Haushaltsangestellte, Gastronomie, Reiseunterstützung und andere professionelle Luxusdienstleister umfassen. LUXURRE kann Discovery- und Einreichungs-Workflows bereitstellen, aber die Plattform allein ist weder Arbeitgeber, Personaldienstleister, Personalvermittlungsfirma, Reiseveranstalter noch Vertragspartei für die tatsächliche Dienstleistung. Die genaue juristische Einheit, Firmenidentifikation, Genehmigungen und Lizenzstatus müssen eingefügt und überprüft werden.

2. Regulierte Tätigkeiten, Beschäftigung und Einwanderung
Wenn Rekrutierung, Personalvermittlung, Einwanderungsberatung, Platzierung, Personensicherheit, Beförderung, Gastronomie oder sonstige Tätigkeiten eine lokale Lizenz oder spezielle behördliche Vorschriften erfordern, dürfen diese nur von ordnungsgemäß autorisierten Einrichtungen und Personen ausgeführt werden. Beschäftigungsrechte, Arbeitszeit, Mindestlohn, Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Anti-Menschenhandel, Schutzmaßnahmen, Sicherheit und Hintergrundüberprüfungen werden durch die Plattformbedingungen nicht aufgehoben.

3. Eignung des Anbieters
Ein Anbieter muss seine rechtliche Identität, berufliche Qualifikationen, relevante Lizenz und Versicherungen, Standort der zulässigen Tätigkeiten, Verfügbarkeit, Einsatz von Subunternehmern, Gebühren, Zugehörigkeiten und etwaige Interessenkonflikte offenlegen. Kundenorganisationen müssen angemessene Due-Diligence- und Arbeitsschutzprüfungen durchführen. Anbieterprofile unterliegen einer gesonderten Genehmigung; vom Anbieter selbst bereitgestellte Nachweise können von der Plattform nicht garantiert werden.

4. Vertragsabschluss und Gebühren
Auswahl, Angebot, Anfrage oder Bewerbung begründen keinen Dienstleistungsvertrag. Nur eine unterzeichnete Beauftragung kann Arbeitgeber-/Kunden-/Anbieterverhältnisse, Leistungsumfang, Zahlungspläne, Stornobedingungen, Provisionen, Exklusivität, Vertraulichkeit, Hintergrundprüfungen, Compliance-Verpflichtungen und Rechtsmittel festlegen. Sofern die Parteien keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung treffen, unterliegen Einführungen durch MCRE Global den individuell vereinbarten schriftlichen Bedingungen und dem lokalen Recht; es entsteht keine vermutete pauschale Provision.

5. Sensible Informationen und Diskretion
Persönliche Profile, Referenzen, Ausweisdokumente, Adressen, Reiseverläufe, Zugangsdaten für Haushalte, geschützte Merkmale und finanzielle Unterlagen müssen auf einer dokumentierten rechtmäßigen Grundlage verarbeitet werden und gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie. Die öffentliche Veröffentlichung vertraulicher Informationen ist untersagt. Geheimhaltungspflichten können gesondert vereinbart werden, unter Vorbehalt geschützter Whistleblowing- und gesetzlicher Rechte.

6. Haftung und Verhalten
Kunden und Anbieter sind für die vertraglich vereinbarte Leistung, erforderliche Beschäftigungsverpflichtungen, Personalaufsicht, sichere Räumlichkeiten und die Einhaltung des lokalen Rechts gemäß ihren unterzeichneten Vereinbarungen verantwortlich. Die Plattform gewährleistet keine Eignung, Sicherheit, Dienstleistungen oder Verfügbarkeit. Alle Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als sie durchsetzbar sind, und berühren keine zwingenden Pflichten oder Betrugsfälle.

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